Beschluss zu TOP 1
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nummer 922, Gemarkung Schwimbach durch Herrn Hemmeter und Frau Struller wird unter Vorbehalt der Privilegierung erteilt. Eine Überbauung der Wasserleitung der Jura-Schwarzach-Thalach Gruppe darf nicht erfolgen. Zudem soll überprüft werden, ob der Standort weiter Richtung Süden, bzw. Hoffläche verschoben werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt